Sterbehilfe in Deutschland ist auch in der Kirche ein intensiv diskutiertes Thema. In der Evangelischen Kirche im Rheinland glauben wir, dass Gott uns das Leben geschenkt hat und es ein Segen ist. Wir glauben, dass Gott uns liebt und uns auf unserem Lebensweg zur Seite steht. Als evangelische Christinnen und Christen erfahren wir Gottes Nähe in glücklichen Momenten – und ebenso seinen Trost in Zeiten von Krankheit, Schmerz und Verlust.
Doch manche Menschen erleben dies vollkommen anders: Sie verzweifeln am Leben und fühlen sich hoffnungslos. Sie leiden an Angst und Einsamkeit oder unter schweren körperlichen Symptomen wie unerträglichen Schmerzen oder Atemnot. In solchen Situationen wächst bei einigen der Wunsch, das eigene Leben selbstbestimmt zu beenden – häufig mit fachkundiger Unterstützung. Solche Hilfen, die den Sterbeprozess eines Menschen beschleunigen, werden in Deutschland unter dem Begriff „Sterbehilfe“ zusammengefasst.
2. Präventionsmaßnahmen im Bund
3. Das Wichtigste in Kürze: Formen der Sterbehilfe in Deutschland
4. Diskussion um die Sterbehilfe: Gefühle, Glaube und Grundsätze
5. Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?
6. Passive Sterbehilfe (Sterbenlassen): Keine Apparatemedizin um jeden Preis
7. Hilfe anbieten: Die Gründe für den Wunsch nach Sterbehilfe beachten
8. Sterbehilfe aus Sicht der evangelischen Kirche
9. Evangelische Hilfsangebote: Seelsorge, Beratung und Palliativversorgung
10. Sterbehilfe: Forderungen der evangelischen Kirche an die Politik
11. Schutzkonzept und Prävention von Sterbehilfe
12. Sterbehilfe: konkrete Forderungen der sozialen Dienste der Kirche
13. Sterbehilfe in Deutschland: Position der Evangelischen Kirche im Rheinland
14. Sterbehilfe vermeiden: Psychisch erkrankte Menschen schützen
15. Alternativen für junge und alte Menschen finden
16. Sterbehilfe zulassen: In Grenzsituationen Schlimmeres vermeiden
17. Sterbehilfe in der Bibel und kirchlichen Lehre
18. Sterben und den Tod überwinden: Die Hoffnung der Kirche
19. Wie steht die katholische Kirche zur Sterbehilfe?
20. Sterbehilfe im Judentum
21. Sterbehilfe im Islam
22. Sterbehilfe im internationalen Vergleich
23. Sterbehilfe und ihre Rolle in der Gesellschaft
24. Welche Auswirkungen hat die gesellschaftliche Akzeptanz der Sterbehilfe?
Rechtlicher Rahmen der Sterbehilfe in Deutschland
Ein Recht auf Sterbehilfe haben in Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger. Das bekräftigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 : Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, wann ihr Leben keinen Sinn und keine Qualität mehr hat. Sie können darum ihr Leben selbstbestimmt beenden und sich dafür Hilfe suchen. Diese Beihilfe zum Suizid kann auch gegen Bezahlung geleistet werden. Sie darf zudem als regelmäßiges Angebot in einem Geschäftsbetrieb eingebunden sein.
Beihilfe zum Suizid bedeutet beispielsweise, dass auf ausdrücklichen Wunsch todbringende Medikamente bereitgestellt oder lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung eingestellt werden. Strafbar bleibt in Deutschland jedoch nach wie vor die aktive Sterbehilfe (StGB § 216) – also die gezielte Tötung eines Menschen durch Dritte, auch wenn dies ausdrücklich gewünscht wird.
Eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Gesetzeslage zur Sterbehilfe in Deutschland erhältst du beim Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften sowie der Verbraucherzentrale .
Präventionsmaßnahmen im Bund
Mit großer Mehrheit wurde im Bundestag der Gesetzentwurf zur Suizidprävention angenommen. Ziel des 2024 verabschiedeten Programm ist es, Menschen mit Todeswunsch frühzeitig zu erreichen. Verstärkt angeboten werden sollen Hilfe und Begleitung, um Suizide zu verhindern. Besonders in den Blick genommen werden dabei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Außerdem sollen unter anderem Lehrkräfte oder medizinisches Personal geschult werden.
Das Wichtigste in Kürze: Formen der Sterbehilfe in Deutschland
- Assistierter Suizid ist nicht strafbar: Eine Person stellt auf Wunsch ein todbringendes Mittel bereit. Die sterbewillige Person nimmt es selbst ein.
- Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen, 216 StGB ) ist strafbar: Das gezielte Töten eines Menschen – selbst auf ausdrücklichen Wunsch – ist in Deutschland verboten.
- Passive Sterbehilfe (Sterbenlassen) ist nicht strafbar bei nachgewiesener Willensbekundung. Hierbei werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung beendet – z. B. auf Grundlage einer Patientenverfügung.
- Indirekte Sterbehilfe ist nicht strafbar: Einsatz starker Schmerzmittel (z. B. Morphium), deren Nebenwirkung den Sterbeprozess beschleunigen kann.
Hinweis: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) stellt Formulare für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bereit – für Situationen, in denen Betroffene ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können.
Diskussion um die Sterbehilfe: Gefühle, Glaube und Grundsätze
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es in Deutschland viele Diskussionen um die Sterbehilfe. Diskutiert wird derzeit, ob es weitere gesetzliche Regelungen für die Sterbehilfe braucht. Dabei treffen persönliche Erfahrungen und Ängste, religiöse Überzeugungen, wissenschaftliche Untersuchungen und juristische Grundsätze aufeinander. Das Ergebnis sind oft widersprüchliche und gegensätzliche Meinungen.
Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?
Bei der Debatte um die Sterbehilfe sieht sich die evangelische Kirche in einem fortwährenden Lernprozess. Denn medizinischer Fortschritt und gesellschaftliche Veränderungen bringen immer wieder neue Aspekte in die Debatte ein. So hatten sich die Evangelische und die Katholische Kirche in Deutschland noch 1989 in einer gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Lebens gegen die ärztliche Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.
Passive Sterbehilfe (Sterbenlassen): Keine Apparatemedizin um jeden Preis
Angesichts einer medizinisch hochtechnisierten Gesellschaft hat vor allem die evangelische Kirche diese unbedingte Ablehnung gegen passive Sterbehilfe jedoch zurückgenommen. Gerade die kirchlichen Hospizbewegungen weisen schon lange darauf hin, wie wichtig es ist, das Sterben positiv zu gestalten. Sie unterstützen es, dass Menschen nicht um jeden Preis mit medizinischen Apparaten am Leben gehalten werden. Passive und indirekte Sterbehilfe im Hospiz bedeutet daher auch: Therapien werden eingestellt oder Medikamente gegen Schmerzen verabreicht, deren Nebenwirkung der vorzeitige Tod bedeuten kann.
Die Evangelische Kirche in Deutschland gibt daher die christliche Patientenverfügung heraus. Der Wille eines Menschen wird darin schon vor Erkrankung oder Sterbephase festgelegt. Er kommt zum Tragen, wenn Menschen sich wegen Verletzung oder Krankheit nicht selbst äußern können. Auf der Grundlage einer Patientenverfügung ist damit die passive Sterbehilfe möglich. Hat ein Mensch demnach beispielsweise die künstliche Ernährung für sein Lebensende abgelehnt, stellen Arzt und Ärztin sie ein – auch wenn dadurch der Tod früher eintreten kann.
Hilfe anbieten: Die Gründe für den Wunsch nach Sterbehilfe beachten
Als evangelische Kirche betonen wir aber dennoch: Der selbstgewählte Tod muss eine Ausnahmesituation bleiben (Stellungnahme zur rechtlichen Regulierung der Suizidbeihilfe der EKD 2023 ). Meist steckt große Not hinter einem Suizidwunsch. Und wir wollen helfen, dieses menschliche Leid aktiv abzuwenden. Daher gibt es evangelische Angebote für Menschen in Krisen. Hierbei sollen Menschen unterstützende Gemeinschaft in Gruppen und Treffs, liebevolle Fürsorge und professionelle Beratung und Hilfe erfahren.
Zum Schutz des Lebens gehört für die evangelische Kirche untrennbar auch die Nächstenliebe: Hat ein Mensch sich für den assistierten Suizid entschieden, begegnen wir ihm oder ihr vorurteilsfrei. Wir lassen Betroffene nicht allein, sondern begleiten sie mit Gesprächen und Gebeten. Für uns bleiben solche Situationen jedoch Ausnahmen in Grenzsituationen. Denn wir glauben: Auch am Ende liegt das menschliche Leben in Gottes Hand.
Sterbehilfe aus Sicht der evangelischen Kirche
„Gott ist ein Freund des Lebens“ (Stellungnahme der EKD, 2023 ): Unter diesem Leitsatz beteiligt sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) an der Diskussion um die Sterbehilfe. Als Landeskirche gehören wir als Evangelische Kirche im Rheinland der EKD an. Als solche unterstreichen wir den Leitsatz vom Leben als ein Geschenk von Gott. Der Schutz des Lebens ist uns wichtig.
Wir glauben aber auch, dass es im Leben besondere Ausnahmesituationen gibt. Situationen, in denen Schmerzen, Leid und Trostlosigkeit die Herrschaft übernehmen. Es sind persönlich erlebte Grenzsituationen, für die es keine Regeln geben kann. Denn nach unserem christlichen Verständnis begegnen wir solchen Grenzerfahrungen nicht nur mit Gesetzen: Wir handeln viel mehr verantwortlich gegenüber Gott, gegenüber unseren Mitmenschen und gegenüber dem uns geschenkten Leben.
Evangelische Hilfsangebote: Seelsorge, Beratung und Palliativversorgung
Daher stellen wir als Evangelische Kirche im Rheinland bei der Diskussion um die Sterbehilfe vier unserer Angebote in den Vordergrund:
- Seelsorge
- Beratung und Hilfsangebote
- Hospizarbeit
- Gesundheit und Fürsorge sowie palliative Versorgung: eine fachlich qualifizierte Betreuung von Menschen mit unheilbarer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung
Wir nehmen zudem das Leid der Menschen wahr, die Unerträgliches aushalten müssen. Haben Menschen den unbedingten Wunsch zu sterben, lassen wir sie nicht alleine. Dies ist für uns ein Akt der Barmherzigkeit und Nächstenliebe. Wir stehen Menschen am Lebensende mit Zuhören, Gesprächen und Gebeten auf ihrem selbstgewählten Weg zur Seite.
Als Evangelische Kirche wollen wir jedoch verhindern, dass sich Menschen zum Suizid gedrängt fühlen. Wir wollen nicht, dass Menschen das Gefühl bekommen: Ich sollte lieber sterben, damit ich anderen nicht zur Last falle. Wir wollen viel mehr, dass alte und erkrankte Menschen in unserem Gesundheitssystem gut versorgt werden.
Sterbehilfe: Forderungen der evangelischen Kirche an die Politik
Die Evangelische Kirche im Rheinland unterstützt die Haltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Es darf nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden, sich das Leben zu nehmen oder anderen dabei zu helfen.“
Die evangelische Kirche fordert deshalb:
- eine Verbesserung der Vorbeugung von Suiziden,
- einen Ausbau der palliativen Begleitung von sterbenden Menschen.
Dazu braucht es mehr Aufklärung, mehr psychologische und seelsorgliche Unterstützung sowie ein ausgebautes Netz an Frühwarnsystemen und fachlich fundierten Hilfsangeboten.
Zugleich sprechen wir uns klar dagegen aus, dass Einzelpersonen, Kliniken oder soziale Einrichtungen zur Mitwirkung an der Suizidbeihilfe verpflichtet werden. Die Entscheidung über Leben und Sterben darf nicht zum Regelangebot in Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens werden.
Schutzkonzept und Prävention von Sterbehilfe
Zudem hält die Evangelische Kirche in Deutschland ein staatliches Schutzkonzept im Rahmen der Beihilfe zum Suizid für dringend erforderlich. Dieses Schutzkonzept soll folgendes garantieren:
- Es darf kein sozialer Druck entstehen, der Menschen zum Suizid verleitet.
- Der Staat ist verpflichtet, umfassende Vorsorgemaßnahmen gegen Suizide zu treffen. Dies etwa mit Beratungsangeboten, Frühwarnsystemen oder Aufklärungskampagnen.
- Der Gesetzgeber entscheidet nicht darüber, nach welchen Kriterien jemand Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann.
Sterbehilfe: Konkrete Forderungen der sozialen Dienste der Kirche
Viele Menschen befürworten die Sterbehilfe in Deutschland, weil sie ihnen selbst die Angst vor zukünftigem Leid nimmt. Der Suizid erscheint als Ausweg aus eventueller Bettlägerigkeit, Hilfslosigkeit und Einsamkeit. Doch in gut ausgebauten Gesundheitssystemen ist der Bedarf an Sterbehilfe oft geringer. Denn als Alternative zur Sterbehilfe bieten sie unter anderem Hospizbetreuung und Seelsorge an. Diese Angebote hat die Diakonie in einem sehr konkreten Leitfaden für das Begleiten und Betreuen von Menschen mit einem Sterbewunsch zusammengefasst. Außerdem hat sich die Diakonie Deutschland mit anderen Verbänden und Fachleuten an den Deutschen Bundestag gewandt. Gemeinsam fordern sie in einem Positionspapier zum Thema Suizidpräventionsgesetz :
- Ausbau und ausreichende Finanzierung von Angeboten zur Suizidprävention: sowohl vor Ort als auch telefonisch und online.
- Bundesweite Vernetzung dieser Hilfsangebote durch eine zentrale Koordinationsstelle, eine einheitliche Telefonnummer, eine Website sowie einen begleitenden Social-Media-Auftritt.
- Spezielle Angebote für Risikogruppen um gezielt junge oder ältere Menschen zu erreichen.
- Stärkere finanzielle Unterstützung für Hospizarbeit, Palliativversorgung, Trauerbegleitung und weitere Angebote zur Förderung seelischer Gesundheit.
- Förderung eines offenen gesellschaftlichen Dialogs über existentielle Krisen und Wege im Umgang mit ihnen.
Sterbehilfe in Deutschland: Position der Evangelischen Kirche im Rheinland
Wenn Menschen über Suizid nachdenken, möchten wir das nicht moralisch bewerten. Viel mehr wollen wir dazu beitragen, dass diese Menschen wieder Hoffnung und Kraft finden können. Das Verhindern von Suiziden ist der Evangelischen Kirche im Rheinland darum ein sehr wichtiges Anliegen. Wir halten eine Stärkung der Suizidprävention für dringend notwendig. Und wir unterstreichen daher die Forderung an die Bundespolitik von Diakonie und Evangelischer Kirche in Deutschland.
Als Evangelischen Kirche im Rheinland haben wir bereits 2014 eine Stellungnahme zu Suizid und Seelsorge veröffentlicht. Die Informationsschrift heißt „Niemand nimmt sich gern das Leben“. Sie beschreibt, wie wir mit unserer Seelsorge den Menschen zur Seite stehen, wie wir ihre Nöte anhören und sie aus der Krise begleiten können.
Sterbehilfe vermeiden: Psychisch erkrankte Menschen schützen
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Landläufig wird dabei an körperlich unheilbar Erkrankte mit starken Schmerzen gedacht.
Doch weit häufiger sterben Menschen mit einer psychischen Erkrankung durch Suizid. Als Evangelische Kirche im Rheinland fordern wir daher Programme, die dies verhindern. Wir wünschen uns, dass seelische Notlagen kein Tabu mehr sind. Daher sollte über Krisen und Suizidgedanken in Schulen, Betrieben und Verwaltungen, Kirchengemeinden und Vereinen offen gesprochen werden.
Dafür ist eine entsprechende Qualifizierung von Kontaktpersonen unerlässlich. Bezugspersonen, Seelsorgende, pädagogische und medizinische Fachkräfte sowie Lehrpersonal benötigen entsprechende Fortbildungen, um Menschen in schweren Krisensituationen fachlich und menschlich kompetent begleiten zu können.
Alternativen für junge und alte Menschen finden
Laut statistischem Bundesamt sind ein Großteil der Menschen, die sich das Leben nehmen, Männer im Alter von mehr als 75 Jahren. Gründe sind oft Isolation, der Verlust von nahestehenden Menschen und sinnstiftender Arbeit. Einsamkeit im hohen Alter ist ein wesentlicher Risikofaktor beim Wunsch nach Sterbehilfe. Hier setzen wir bei der Evangelischen Kirche im Rheinland gezielt auf Projekte gegen Einsamkeit.
Zudem ist Suizid nach Unfällen die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen. Besonders alarmierend: Jugendliche nehmen sich häufiger das Leben als Erwachsene – oft nach länger bestehenden psychischen Belastungen oder Erkrankungen. Um dem entgegenzuwirken, wünschen wir uns auch hier gezielte Informationskampagnen, stärkere Vernetzungen von Hilfsangeboten, Fortbildungen für Bezugspersonen und Fachkräfte und umfassende Aufklärungsarbeit. Dafür setzt sich die Evangelische Kirche im Rheinland mit Nachdruck ein.
Sterbehilfe zulassen: In Grenzsituationen Schlimmeres vermeiden
Wenn wir respektieren, dass ein Mensch sich in einer Extremsituation für den Suizid entscheidet, dann sollten wir professionelle Beihilfe zulassen. Andernfalls könnten Betroffene, Angehörige und auch Unbeteiligte noch mehr leiden, wenn Sterbewillige auf ungeeignete Medikamente, Bahngleise, Brücken oder Geisterfahrten ausweichen.
Menschen, die bewusst aus dem Leben scheiden wollen, bieten wir unsere Begleitung an. Auch wenn wir ihren Weg nicht befürworten. Für uns ist solch eine Begleitung ein Ausdruck der Liebe Gottes zu allen Menschen.
Sterbehilfe in der Bibel und kirchlichen Lehre
Sterbehilfe, wie wir sie heute definieren, ist in der Bibel kein Thema. Doch sowohl in der Hebräischen Bibel (Altes Testament), als auch im Neuen Testament wird von Suiziden berichtet. In der Hebräischen Bibel ist es König Saul (1. Samuel 31 ), der nach einer verlorenen Schlacht den Suizid begeht. Im Neuen Testament tötet sich Judas (Matthäus 27) , nachdem er Jesus verriet und damit dessen Verhaftung und Hinrichtung veranlasste.
Leiden am Lebensende: Gott hält unsere Klagen aus
An vielen Stellen der Bibel wird menschliche Not anschaulich beschrieben. Menschen bringen ihr Leiden, ihre Verzweiflung und ihre innere Erschütterung mit kraftvollen Worten zum Ausdruck „Siehe, um Trost war mir sehr bange“, heißt es zum Beispiel in der Hebräischen Bibel (Jesaja 38 ). Auch dass es Leid gibt, das kaum auszuhalten ist, wird beschrieben (Psalm 13 ): „Wie lange soll ich sorgen in meiner Seele und mich ängstigen in meinem Herzen täglich?“
Die Klagen über das Unerträgliche werden in den biblischen Geschichten an Gott gerichtet (Psalm 38 ): „Ich bin matt geworden und ganz zerschlagen; ich schreie vor Unruhe meines Herzens“, heißt es in den Psalmen. Und sogar Jesus Christus schreit bevor er stirbt (Matthäus 27 ): „Mein Gott, mein Gott, warum hast Du mich verlassen.“
Gott hört diese Schreie: Er nimmt die Verzweiflung wahr, er hält das Leid mit den Menschen aus. Wir glauben daher, dass Gott immer an der Seite der Menschen ist – vor allem in Not, Angst oder Verzweiflung. Denn die Beziehung zwischen Gott und uns bricht nicht ab. Das wird auch im Neuen Testament der Bibel beschrieben (Römer 8 ): „Weder Hohes noch Tiefes noch irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn.“
Sterben und den Tod überwinden: Die Hoffnung der Kirche
Uns Christinnen und Christen macht die Nähe Gottes Hoffnung. Davon wird unter anderem im Psalm 23 der Bibel gesprochen: „Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich.“
Unsere Hoffnung besteht vor allem darin, dass Jesus Christus auferstanden ist und den Tod besiegt hat. Das Sterben verliert daher für Christinnen und Christen seinen Schrecken: „Tod, wo ist dein Sieg? Tod, wo ist dein Stachel?“, triumphiert Paulus im Neuen Testament (1. Korinther 15 ). Und daher wir freuen uns über die biblische Einladung von Gott, die wir gerne an andere Menschen weitergeben (Matthäus 11 ): „Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken.“
Positionen anderer Kirchen und Religionen in der Sterbehilfe-Debatte
Auch andere Religionsgemeinschaften beziehen Stellung zur Sterbehilfe. Trotz unterschiedlicher Ansätze eint sie die hohe Wertschätzung des Lebens sowie der Wunsch nach mitmenschlicher Begleitung am Lebensende.
Wie steht die katholische Kirche zur Sterbehilfe?
Gott schenkt Leben, daher vertritt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) die Überzeugung, dass der Mensch keine Verfügungsgewalt über sein Leben haben kann. Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss aller katholischen Bistümer in Deutschland. Sie legt die Haltung der DBK zur Sterbehilfe in Stellungnahmen gegenüber Politik und Gesetzgebern dar. Darin heißt es unter anderem: Die Entscheidung gegen das eigene Leben widerspricht fundamental dem Wesen des Menschen, selbst wenn das Leben von Schmerzen und Leid geprägt ist.
Daher stehen auch für die katholische Kirche die Suizidprävention und Seelsorge im Fokus. In einer Pressemeldung zu Bundestagsdebatte zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz fordert die katholische Kirche, dass alle Menschen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen: Suizid dürfe nicht zu einer selbstverständlichen Option am Lebensende werden. Die katholische Kirche akzeptiert dabei jedoch den Abbruch medizinischer Therapien, wenn diese nur eine künstliche Verlängerung des Lebens sind.
Sterbehilfe im Judentum
Der Erhalt des Lebens hat im Judentum einen hohen Wert . Das Ableben darf demnach nicht beschleunigt werden. Die Tora stellt Gott als Einzigen dar, der Tod bewirkt und Leben schafft. Die Beendigung menschlichen Lebens würde deshalb bedeuten, etwas Heiliges zu zerstören. Aus diesem Grund lehnt die klassische jüdische Tradition aktive und passive Sterbehilfe grundsätzlich ab.
Der Fortschritt der Medizin hat jedoch auch hier einiges verändert: Wenn Menschen nur mit medizinischen Apparaten und Therapien am Leben gehalten werden, können diese abgeschaltet und eingestellt werden. Denn laut jüdischem Glauben gehört die Seele dieses Menschen bereits Gott. Den Tod einer unheilbar kranken Person nicht hinauszuzögern ist damit ein Akt der Barmherzigkeit.
Vereinzelt sprechen sich zeitgenössische Jüdinnen und Juden für die Beihilfe zur Selbsttötung oder sogar für die aktive Sterbehilfe aus. Eine breite Unterstützung gibt es dabei jedoch nicht.
Sterbehilfe im Islam
Im islamischen Glauben ist das menschliche Leben eine Leihgabe Gottes. Der in einer Handreichung des Zentralrats der Muslime in Deutschland zum Thema Sterbehilfe wird betont, dass der Mensch sein Leben und seine Gesundheit vor Gott zu verantworten hat. Aus diesem Grund wird die aktive Sterbehilfe, die Selbsttötung sowie die ärztliche Beihilfe zum Suizid strikt abgelehnt.
Zulässig sind Sedierungs- und Schmerzmittel in hoher Dosierung bei schwerstkranken Menschen. Auch das Unterlassen oder Reduzieren von medizinischen Therapien am Lebensende ist erlaubt. Der Zentralrat der Muslime bevorzugt anstelle der Bezeichnung „passive Sterbehilfe“ den Begriff „Sterbenlassen“. Man setzt aber vor allem auch auf Suizid-Prävention, Sterbebegleitung und palliative Versorgung als menschenwürdige Alternative zur Sterbehilfe.
Sterbehilfe im internationalen Vergleich
In Europa und weltweit gehen Staaten unterschiedlich mit dem Thema Sterbehilfe um. Während einige Länder sowohl passive als auch aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, bleibt sie in anderen weiterhin verboten. Die folgende Übersicht zeigt exemplarisch, wie ausgewählte Länder gesetzlich mit passiver und aktiver Sterbehilfe umgehen:
| Land | Passive Sterbehilfe | Aktive Sterbehilfe |
| Niederlande | Legal | Legal seit 2001 |
| Belgien | Legal | Legal seit 2002 |
| Luxemburg | Legal | Unter bestimmten Voraussetzungen legal |
| Spanien | Legal | Unter bestimmten Voraussetzungen legal |
| Schweiz | Legal | Nicht erlaubt |
| USA | In Oregon und Washington erlaubt | In allen Bundesstaaten verboten |
Sterbehilfe und ihre Rolle in der Gesellschaft
Die Sterbehilfe wird in anderen Ländern meist mit dem griechischen Wort „Euthanasie“ beschrieben. Der aus der Antike stammende Begriff Euthanasie bedeutet übersetzt „sanftes Sterben“ oder „guter Tod“. In Deutschland wird der Begriff Euthanasie bei der Sterbehilfe hingegen nicht benutzt. In der Zeit des Nationalsozialismus stand Euthanasie für die Morde an vielen Hundertausenden Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Dabei maßen sich die Verantwortlichen an, darüber zu entscheiden, welches Leben „lebenswert“ ist und welches nicht.
Diese Gräueltaten prägten in Deutschland die Gesetzgebung sowie moralische und ethische Wertevorstellungen: Nach dem zweiten Weltkrieg ist die Sterbehilfe ein Tabuthema. Der „Deutsche Juristentag“ entschied 1947 sogar: Über Sterbehilfe darf in Deutschland nie wieder diskutiert werden.
In den 1970er-Jahren rückte das Thema – angestoßen durch Entwicklungen in den Niederlanden – wieder stärker in den gesellschaftlichen Fokus. Dabei ging es um das Recht, über das eigene Leben und Sterben zu entscheiden. Ein Wendepunkt war schließlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020: Es bestätigte, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben
Welche Auswirkungen hat die gesellschaftliche Akzeptanz der Sterbehilfe?
Kirchen und Sozialverbände warnen vor einer zu großen gesellschaftlichen Akzeptanz der Sterbehilfe. Der assistierte Suizid darf nicht zum Normalfall werden betont die Diakonie als sozialer Dienst der evangelischen Kirche. Befürchtet wird, dass mit der Sterbehilfe das menschliche Leben wieder nach einem Wert bemessen wird. Mangel an Pflegepersonal und ein überlastetes Gesundheitssystem könnten Druck auf erkrankte Menschen ausüben: Sie fühlen sich als Belastung für die Gesellschaft und sehen den Suizid als Ausweg.
Das widerspricht unserem Verständnis von Nächstenliebe, Menschenwürde und dem unbedingten Wert jedes Lebens. Niemand sollte das Gefühl haben müssen, „besser zu gehen“. Es braucht ein starkes Netz aus Seelsorge, medizinischer Begleitung, palliativer Versorgung und gesellschaftlicher Solidarität. Denn jedes Leben ist und bleibt kostbar – in allen Phasen und auch unter schwierigen Bedingungen.