Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Trauung

Bei uns findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die kirchliche Trauung. Egal ob es um die Vorbereitungen, den Ablauf des Traugottesdiensts oder besondere Traditionen geht – wir möchten dir helfen, diesen besonderen Tag bestmöglich zu gestalten und deine offenen Fragen zu klären.

Warum kirchlich heiraten?

Die kirchliche Heirat ist eine feierliche und festliche Zeremonie. Viele Paare würdigen damit ihre Eheschließung. Bei der evangelischen Trauung stellen sie ihren gemeinsamen Weg unter Gottes Wort und Segen. Die Eheleute versprechen, sich gegenseitig ein Leben lang mit Respekt und Aufrichtigkeit zu behandeln. Dafür bitten sie mit uns und der Gemeinde um Gottes Beistand.

Kann man kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt oder Scheidung?

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn einer oder eine der beiden unserer Evangelischen Kirche im Rheinland angehört. Eine Scheidung ist kein Hindernis für eine evangelische Hochzeit.

Kann man kirchlich heiraten ohne Taufe oder Konfirmation?

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass ein Teil des Paares der Kirche angehört. Für eine Kirchenmitgliedschaft ist wiederum eine Taufe nötig. Entsprechend gilt die Taufe als Voraussetzung für eine evangelische Trauung. Eine Konfirmation ist dagegen kein Muss.

Kann das gemeinsame Kind bei der evangelischen Trauung getauft werden?

Das gemeinsame Kind kann gerne im Traugottesdienst getauft werden. Möglich ist das, wenn ein Elternteil unserer Evangelischen Kirche im Rheinland angehört und selbst getauft ist.

Ist eine Trauung ohne standesamtliche Eheschließung möglich?

Eine kirchliche Trauung ist nur anlässlich der standesamtlichen Eheschließung möglich. Paare ohne standesamtliche Eheschließung können sich aber segnen lassen. Dabei wird ihrer Beziehung der Beistand Gottes zugesagt. Diese Segenshandlung ist keine Trauung. Sie wird daher nicht ins Kirchenbuch eingetragen.

Wo kann man eine kirchliche Trauung anmelden?

Das Datum der evangelischen Trauung sprechen wir mit den Paaren gerne frühzeitig ab. Paare können sich dafür bei der entsprechenden evangelischen Kirchengemeinde melden.

Welche Dokumente braucht man für eine kirchliche Trauung?

Für eine evangelische Trauung benötigen wir Personalausweise und Stammbuch. Das Stammbuch erhalten die Paare bei ihrer Eheschließung vom Standesamt.

Was kostet eine evangelische Trauung?

Die kirchliche Trauung ist bei uns in der Evangelischen Kirche im Rheinland grundsätzlich kostenlos. Denn Kirchenmitglieder finanzieren ja mit ihrer Kirchensteuer die kirchlichen Gebäude und Mitarbeitenden mit.

Eine Kostenbeteiligung bei der kirchlichen Trauung kann anfallen, wenn die Gestaltung der Trauung aufwändiger ausfallen soll als vor Ort üblich. Etwa dann, wenn sich Paare besondere Blumen oder eine spezielle Dekoration in der Kirche wünschen. Viele Paare kaufen die Dekoration selbst und bringen sie vor der Trauung in die Kirche. Kosten können zudem für externe Musikerinnen oder Musiker sowie Fotografinnen und Fotografen entstehen.

Welche Gebete, Bibelsprüche und Lieder gibt es für die kirchliche Trauung?

In der Agende zur evangelischen Trauung finden sich passende Lieder, Gebete und Bibelsprüche vor. Paare können sich außerdem eigene Fürbitten, Lieder und Sprüche wünschen. Vorgetragen werden können auch Lieblingsmusikstücke und -texte. Der Trauspruch dagegen stammt bei uns immer aus der Bibel. Denn für uns ist sie die Grundlage des christlichen Glaubens. Ein Vers aus der Bibel soll daher auch das Paar begleiten.

Passende Trausprüche finden

Ist eine ökumenische Trauung möglich?

Streng genommen gibt es nach dem Kirchenrecht der Evangelischen Kirche im Rheinland keine ökumenische Trauung. Auch dann nicht, wenn ein Teil des Paares der evangelischen und der andere der katholischen Kirche angehört. Die Trauung ist immer entweder evangelisch oder katholisch – je nachdem, in welcher Kirchengemeinde sie stattfindet. Dort können jedoch katholische und evangelische Geistliche gemeinsam die Feier der Trauung vollziehen. Umgangssprachlich wird dies oft „ökumenisch“ genannt.

Für eine solche Trauung kann über der römisch-katholische Partner über das eigene Pfarramt eine sogenannte „Dispens“ einholen. Das ist eine Befreiung von der kirchenrechtlich eigentlich vorgeschriebenen Eheschließungsform. Die evangelische Trauung wird damit von der katholischen Kirche als gültig anerkannt.

Können Paare festlegen, an wen die Kollekte der evangelischen Trauung geht?

Wofür Kollekten in Gottesdiensten verwendet werden, bestimmt das Presbyterium der jeweiligen Kirchengemeinde. Möchte ein Paar, dass die Kollekte im eigenen Traugottesdienst für einen bestimmten Zweck verwendet wird, können sie dies vorab mit der Person besprechen, die sie trauen wird.

Gibt es eine Nottrauung?

Über eine Nottrauung entscheidet der Staat. Sie wird genehmigt, wenn laut ärztlichem Zeugnis das Lebensende eines Partners oder einer Partnerin bevorsteht. Die staatliche Eheschließung ist dann formlos: Sie ist ohne die Urkunden zu Personenstand, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit möglich. Im Anschluss können wir die evangelische Trauung durchführen. Natürlich segnen wir zudem auch unverheiratete Paare am Lebensende.

  • Red.
  • APK

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