Bei der evangelischen Beerdigung übergeben wir den verstorbenen Menschen in Gottes Hand – und bieten den Hinterbliebenen einen Raum für den Abschied und ihre Trauer. Bei der Beerdigung können Trauernde Trost finden. Denn wir glauben, dass der Tod nicht das Ende ist: Weil Jesus Christus vom Tod auferstanden ist, besteht auch die Gemeinschaft mit ihm über den Tod hinaus.
Evangelische Beerdigung: Gottesdienst und Beisetzung
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für die Hinterbliebenen schwer. Wir als Evangelische Kirche im Rheinland lassen sie mit ihrer Trauer aber nicht allein und möchten ihnen einen würdigen Abschied ermöglichen. Wir feiern die Beerdigung daher mit einem Gottesdienst. Vorher führen Pfarrerinnen und Pfarrer aber zunächst ein Trauergespräch mit den Hinterbliebenen. Dabei wird über das Leben des Verstorbenen gesprochen und die Gestaltung des Gottesdiensts.
Zum Ablauf der evangelischen Beerdigung gehören Gebete, Musik, Predigt und ein letzter Segen. Beim Trauergespräch können sich Angehörigen Texte und Lieder zur Beerdigung wünschen. Nach dem Gottesdienst gehen wir mit den Trauernden zur Beisetzung des Sargs. Findet bei Feuerbestattungen die Trauerfeier vor dem Sarg statt, wird die Urne erst zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt. Ist die Kremation bereits vor der Trauerfeier erfolgt, wird die Urne anschließend beigesetzt.
In unserer Evangelischen Kirche im Rheinland sind viele Arten der Bestattung möglich. Evangelische Beerdigungen führen wir dabei auf kirchlichen und kommunalen Friedhöfen durch.
Bestattungspflicht und Kirchenmitgliedschaft
In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Um die formalen Dinge kümmern sich Bestatterin oder Bestatter. Ist eine kirchliche Beerdigung gewünscht, vermittelt das Bestattungsunternehmen den Kontakt. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer können zudem über die Gemeindesuche gefunden werden.
Wir bestatten verstorbene Menschen kirchlich, wenn sie unserer Evangelischen Kirche im Rheinland angehörten. Eine Beerdigung ohne Kirchenmitgliedschaft ist bei uns jedoch ebenso möglich: Denn wir bestatten Ausgetretene und Nicht-Kirchenmitglieder dann, wenn ihre evangelischen Angehörigen dies wünschen. Wichtig ist dabei, dass dies nicht gegen den zu Lebzeiten betonten Willen des Verstorbenen geschieht.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur evangelischen Beerdigung findest du in unserem FAQ zur kirchlichen Beerdigung.