Ämter und Berufe in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Prädikantin, Küster, Superintendentin oder Vikar: In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es eine Vielzahl an Berufen und Ämtern. Unser Glossar gibt einen Überblick.

Pfarrerinnen und Pfarrer

Was ist eine Pfarrerin oder ein Pfarrer? Pfarrerinnen und Pfarrer leiten eine Kirchengemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer – mancherorts auch Pastorin oder Pastor genannt – haben dabei viele Aufgaben. Zu den Kernaufgaben des Pfarramts zählt die Gestaltung und Durchführung von Gottesdiensten. Wird in einem Gottesdienst das Abendmahl gefeiert, übernehmen Pfarrerinnen und Pfarrer dies ebenfalls. Unterstützt werden sie dabei oft von Gemeindemitgliedern. Denn diese können etwa Lesungen, Gebete oder musikalische Beiträge übernehmen. Evangelische Pfarrerinnen und evangelische Pfarrer führen zudem Gottesdienste zu besonderen Anlässen durch. Das können kirchliche Trauungen, Taufen, Konfirmationen oder Beerdigungen sein. Sie gestalten außerdem den Konfirmandenunterricht. Eine weitere wichtige Aufgabe von Pfarrerinnen und Pfarrern ist die Seelsorge. Dabei begleiten sie Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebenskrisen. Das können Trauer, Krankheit oder Einsamkeit sein. Außerdem sind Pfarrerinnen und Pfarrer als Mitglied des Presbyteriums (häufig auch Kirchenvorstand genannt) für die Gemeindeleitung verantwortlich. Das Presbyterium ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer haben auch Personalverantwortung für die Mitarbeitenden einer Kirchengemeinde. Darüber hinaus beteiligen sie sich an der Haushaltsplanung und -überwachung. Auch in die Verwaltung und Instandhaltung der gemeindlichen Gebäude sind Pfarrerinnen und Pfarrer eingebunden. Nicht zuletzt vertreten Pfarrerinnen und Pfarrer Gemeinden in der Öffentlichkeit. Und wie wird man Pfarrer oder Pfarrerin? Um diesen Beruf zu ergreifen, ist ein Theologiestudium erforderlich.

Vikarinnen und Vikare

Als Vikarin beziehungsweise Vikar werden alldiejenigen bezeichnet, die sich in der praktischen Ausbildungsphase des Pfarrberufs befinden. Sie stehen also kurz davor, Pfarrerin oder Pfarrer zu werden. Das Vikariat , wie diese praktische Ausbildungsphase genannt wird, dauert zweieinhalb Jahre. Die Vikarinnen und Vikare lernen dabei die für das Pfarramt erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen. So gestalten und leiten Vikarinnen und Vikare in dieser Ausbildungsphase Gottesdienste – auch zu Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Sie sind an der Konfirmandenarbeit beteiligt und in der Jugendarbeit eingebunden. Die Ausbildung umfasst auch die Seelsorge sowie die Einarbeitung in kirchliche Strukturen, die Gremienarbeit und die Gemeindeverwaltung. Und sie durchlaufen eine schulpraktische Ausbildung durch Unterricht im Fach Evangelische Religion .

Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen

Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen in der Evangelischen Kirche im Rheinland übernehmen zahlreiche Aufgaben in der Gemeindearbeit. Sie planen Aktivitäten, Freizeiten und Bildungsangebote für Jung und Alt, für Familien und Alleinstehende. Darüber hinaus engagieren sie sich in sozialen Projekten und unterstützen hilfsbedürftige Menschen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Seelsorge. Dabei helfen sie Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen unterstützen zudem ehrenamtlich Mitarbeitende. Zudem arbeiten Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen in manchen Kirchengemeinden auch im Zuge des Gemeinsamen Pastoralen Amts eng mit Pfarrpersonen zusammen. Der Zugang zu diesem Beruf erfolgt in der Regel über ein Hochschulstudium – beispielsweise im Bereich Soziale Arbeit oder Gemeindepädagogik und Diakonie. Ein solches Studium wird etwa an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum angeboten.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Religionslehrerinnen und Religionslehrer unterrichten Evangelische Religion an Schulen. Im Zuge dessen vermitteln sie den Schülerinnen und Schülern christliche Werte. Zum Inhalt des Unterrichts zählt zudem Wissen über den christlichen Glauben, ethische Fragestellungen und den interreligiösen Dialog. Religionslehrerinnen und Religionslehrer gestalten außerdem Schulgottesdienste oder Andachten. Damit sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Kirche. Wer Religionslehrerin oder Religionslehrer in der Evangelischen Kirche im Rheinland werden möchte, muss Evangelische Theologie oder Religionspädagogik studieren. Übrigens: Außer an kirchlichen Schulen sind Religionslehrerinnen und Religionslehrer keine Beschäftigen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Vielmehr sind sie als Lehrkräfte an ihren Schulen angestellt und werden durch die Kirche beauftragt, Religionsunterricht zu erteilen.

Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind für die musikalische Gestaltung des Gemeindelebens verantwortlich. Sie leiten Chöre und Instrumentalensembles und begleiten Gottesdienste musikalisch. Die Ausbildung zur Kirchenmusikerin oder zum Kirchenmusiker erfolgt in der Regel über ein Hochschulstudium. Für nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker gibt es berufsbegleitende Kurse in den Kirchenkreisen. Der Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V. vertritt ihre Interessen in der Landeskirche.

Küsterinnen und Küster

Küsterinnen und Küster sind gewissermaßen die gute Seele einer Kirchengemeinde. Denn sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Gemeindelebens in den Kirchen und Gemeindehäusern. Sie bereiten Gottesdienste und Veranstaltungen vor. Zudem sind Küsterinnen und Küster für das Gebäudemanagement verantwortlich. Das umfasst die Pflege und Wartung der Kirchengebäude, in denen sich verschiedene Gruppen treffen. Weil Küsterinnen und Küster dafür sorgen, dass Gottesdienste geregelt ablaufen können, gilt das Küsteramt als geistliches Amt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, erhalten sie in Kursen der Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küsterinnen und Küster theologische und liturgische Schulungen. Küsterinnen und Küster haben somit eine große Bedeutung für Kirchengemeinden.

Prädikantinnen und Prädikanten

Prädikantinnen und Prädikanten sind vereinfacht gesagt ehrenamtliche Laien, die Gottesdienste leiten und predigen dürfen. Zudem dürfen sie Taufen, Trauungen, Beerdigungen und das Abendmahl durchführen. Und sie leisten Seelsorge. Um für all das eine Berechtigung zu erhalten, durchlaufen sie eine theologische Ausbildung in Form von Vorbereitungskursen. Dabei lernen sie neben der Verkündigung des Wortes Gottes auch biblisches Wissen. Das Wort Prädikantin bzw. Prädikant heißt übrigens übersetzt nichts anderes als Predigerin oder Prediger. Die Prädikantinnen und Prädikanten in der Evangelischen Kirche im Rheinland kommen aus allen Altersgruppen, Berufen und sozialen Schichten. In der Ausübung ihres Predigtdienstes tragen sie genauso wie Pfarrerinnen und Pfarrer einen Talar.

Superintendentinnen und Superintendenten

Was ist ein Superintendent beziehungsweise eine Superintendentin? Eine Superintendentin beziehungsweise ein Superintendent ist in der Evangelischen Kirche im Rheinland die leitende Theologin beziehungsweise der leitende Theologe eines Kirchenkreises. Ein Kirchenkreis ist ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Kirchengemeinden – ähnlich eines Landkreises. Die Superintendentin bzw. der Superintendent trägt die Verantwortung für die Leitung und Aufsicht des Kirchenkreises. Das zeigt bereits der Titel des Amts. Denn die Amtsbezeichnung leitet sich vom lateinischen „superintendens“ ab, was „Aufsicht Führender“ bedeutet. Die Aufgaben sind vielfältig. So leiten sie gemeinsam mit dem Kreissynodalvorstand (KSV) die Geschäfte des Kirchenkreises und setzen Beschlüsse der Kreissynode um. Die Kreissynode ist das Leitungsorgan eines Kirchenkreises. Sie haben die Dienstaufsicht über Pfarrerinnen, Pfarrer und weitere Mitarbeitende im Kirchenkreis. Sie führen unter anderem Pfarrerinnen und Pfarrer in ihr Amt ein. Und sie vertreten den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit, in politischen Gremien und in ökumenischen Beziehungen. Regelmäßige Besuche in den Gemeinden zur Beratung und Unterstützung sowie zur Überprüfung der Gemeindearbeit gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. In der Regel wird das Amt von erfahrenen Pfarrerinnen und Pfarrern übernommen. Superintendentinnen und Superintendenten werden von der Kreissynode für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.

Presbyterinnen und Presbyter

Was ist ein Presbyter beziehungsweise eine Presbyterin? Presbyterinnen  und Presbyter sind ehrenamtliche Mitglieder der Leitung einer Kirchengemeinde. Diese Gemeindeleitung wird in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium genannt. Das Presbyterium trifft wichtige Entscheidungen für die Gemeinde. Das betrifft beispielsweise Veranstaltungen, die Finanzen und die Gebäude. In vielen Gemeinden übernehmen Presbyterinnen und Presbyter auch Lektorendienste im sonntäglichen Gottesdienst, helfen beim Abendmahl oder beim Sammeln der Kollekten. Und wie wird man Presbyterin beziehungsweise Presbyter? Wer dieses Amt übernehmen möchte, muss sich bei der Presbyteriumswahl zur Wahl stellen.

Synodalälteste

Als Synodalälteste werden Mitglieder der Kreissynode bezeichnet. Sie bringen die Perspektive der Gemeindemitglieder in die Leitungsgremien ein. Somit sind sie an wichtigen Entscheidungen beteiligt, die den Kirchenkreis beziehungsweise die Landeskirche betreffen. Die Synodalältesten werden von den Gemeinden gewählt. Außerdem sind Pfarrerinnen und Pfarrer „geborene“ Mitglieder der Kreissynode. Darüber hinaus kann der Kreissynodalvorstand Berufungen vornehmen. Jede Kreissynode wiederum schickt eine Delegation zur Landessynode. Darunter sind in der Regel auch Synodalälteste. Als Mitglieder der Landessynode werden sie aber nicht mehr als Synodalälteste sondern als Synodale bezeichnet. Das Amt hat übrigens nichts mit dem Alter der Personen zu tun. Vielmehr qualifizieren sie sich durch ihre Erfahrung und ihre Kompetenzen für dieses Amt. Gut zu wissen: Die Kreissynode ist das Leitungsorgan eines Kirchenkreises. Der Kreissynodalvorstand wiederum führt zwischen den Sitzungen der Kreissynode die laufenden Geschäfte eines Kirchenkreises. Und die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Diakoninnen und Diakone

Diakoninnen und Diakone leisten in einer Gemeinde seelsorgerische und diakonische Arbeit. Das heißt: Sie unterstützen Menschen in schwierigen Lebenssituationen und setzen sich etwa für Menschen in Not ein. Nicht zuletzt verkündigen sie auch das Wort Gottes. Darüber hinaus organisieren Diakoninnen und Diakone Angebote für verschiedene Altersgruppen. Das Einsatzfeld reicht von der Kinder- und Jugendarbeit bis hin zur Arbeit mit Seniorinnen und Senioren. Wer Diakonin oder Diakon werden möchte, muss eine zweijährige Ausbildung absolvieren. Diese berufsbegleitende Ausbildung ist eine kirchliche Zusatzqualifikation. Die Voraussetzungen für diese Ausbildung sind ein Abschluss in einem anerkannten Sozial- oder Pflegeberuf und die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche.

Seelsorgerinnen und Seelsorger

Seelsorgerinnen und Seelsorger begleiten Menschen in Krisensituationen: beispielsweise bei Krankheit, Trauer oder nach Katastrophen und Unfällen. Dabei bieten sie vertrauliche Gespräche an. Sie hören die Sorgen, Ängste und Nöte der Menschen. Seelsorge gibt es in verschiedenen Kontexten. So gibt es speziell ausgebildete Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger . Diese leisten in Krisenfällen und bei Notfällen unmittelbar nach diesen Ereignissen „Erste Hilfe für die Seele“. Sie arbeiten dabei häufig Hand in Hand mit Polizei und Rettungskräften. Zudem gibt es Seelsorgerinnen und Seelsorge in Krankenhäusern und Altenheimen, an Flughäfen und Schulen sowie in Gefängnissen. Aber auch an Urlaubsorten gibt es Seelsorge-Angebote der Kirche. Die Seelsorge steht dabei allen Menschen offen – unabhängig von Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Und: Die Seelsorgenden unterliegen der Schweigepflicht. So ist ein offenes, vertrauensvolles Gespräch möglich. Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten haupt- oder ehrenamtlich. Für alle gilt jedoch, dass sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Übrigens: Pfarrerinnen und Pfarrer leisten ebenfalls Seelsorge und sind in diesem Bereich ausgebildet.

Präses

Was ist ein Präses? Als „Präses“ wird der oder die leitende Geistliche in der Evangelischen Kirche im Rheinland bezeichnet. Das Wort stammt aus dem Latein, der Sprache der alten Römer. Es bedeutet „Vorsitzender“ bzw. „Vorsitzende“. Der oder die Präses hat vielfältige Aufgaben. So vertritt er oder sie die Landeskirche als oberste Repräsentantin beziehungsweise oberster Repräsentant in der Öffentlichkeit. Zu den Aufgaben gehört auch, die Interessen der Landeskirche in politische und gesellschaftliche Debatten einzubringen. Es gilt zudem, die Ökumene zu fördern. Das gilt auch für das Miteinander mit missionarischen und diakonischen Werken. Präsides führen zudem den Vorsitz der Landessynode . Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland. Eine weitere Aufgabe ist unter anderem die Amtseinführung von Superintendentinnen und Superintendenten der Kirchenkreise. Wer Präses werden möchte, muss eine ordinierte Theologin oder ein ordinierter Theologe sein. Ins Amt gewählt wird der oder die Präses durch die Landessynode. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Übrigens: In anderen Landeskirchen wird der oder die leitende Geistliche auch Bischöfin beziehungsweise Bischof oder Kirchenpräsidentin beziehungsweise Kirchenpräsident genannt.

Kirchenleitungsmitglieder

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist das zentrale Leitungsgremium der Landeskirche. Sie setzt die Beschlüsse der Landessynode um und trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung der Kirche. Die Kirchenleitung trifft unter anderem Entscheidungen zu Personalfragen, Finanzangelegenheiten, gesellschaftlichem Engagement und der theologischen Ausrichtung der Kirche. Die Kirchenleitung besteht aus von der Landessynode gewählten Mitgliedern. Darunter sind ordinierte Theologinnen und Theologen sowie Laien. Die Mitglieder der Kirchenleitung kommen aus verschiedenen Berufsgruppen und Gemeinden. Damit bringen sie unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen in die Entscheidungen ein. Es gibt hauptamtliche und nebenamtliche Kirchenleitungsmitglieder. Zu den hauptamtlichen Mitgliedern zählen der oder die Präses. Und drei ordinierte Theologinnen oder Theologen mit der Befähigung zur Übernahme einer Pfarrstelle sowie zwei Personen mit juristischer Qualifikation und Befähigung zum Richteramt. Hinzu kommen als nebenamtliche Mitglieder drei ordinierte Theologinnen oder Theologen. Außerdem gehören sechs Mitglieder zur Kirchenleitung, die keine Theologinnen oder Theologen sind. Die Amtsdauer der Mitglieder der Kirchenleitung beträgt acht Jahre. Die genaue Zusammensetzung und die Aufgaben der Kirchenleitung sind in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland festgelegt. Wer sich mit der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland beschäftigt, stößt auch schnell auf die Begriffe Oberkirchenrätin und Oberkirchenrat. In der Evangelischen Kirche im Rheinland sind Oberkirchenrätinnen bzw. Oberkirchenräte die hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung. In anderen Landeskirchen hat der Begriff aber häufig eine andere Bedeutung. So sind beispielsweise in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ab einer gewissen Stufe auch Referentinnen und Referenten Oberkirchenrätin beziehungsweise Oberkirchenrat. Es gibt noch weitere Begriffe, die sich in den verschiedenen Landeskirchen unterscheiden. So sprechen wir in der Evangelischen Kirche im Rheinland von Pfarrerinnen und Pfarrern, während andere Landeskirchen von Pastorinnen und Pastoren sprechen. Ein weiteres Beispiel: Das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde heißt bei uns Presbyterium. In anderen Landeskirchen ist in diesem Fall vom Kirchenvorstand die Rede.

  • Andreas Attinger